FAQ
Auslandkrankenversicherung in der EU
In der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein haben Sie Anspruch auf Vergütung der gleichen Leistungen wie Einheimische. Wichtig: Ihre Krankenkassenkarte ist zugleich eine europäische Krankenversicherungskarte. Nehmen Sie sie daher immer mit in die Ferien. Ihre Krankenkasse kann Ihnen eine Ersatzbescheinigung ausstellen, wenn Sie Ihre Krankenkassenkarte nicht dabeihaben.
Auslandkrankenversicherung weltweit
Ausserhalb der EU- und EFTA-Länder zahlt Ihre Krankenkasse Ihre Notfallbehandlung nur bis zu einem bestimmten Betrag. Vor allem bei Spitalaufenthalten kann es sein, dass Sie einen Teil selber bezahlen müssen. Wünschen Sie eine höhere Versicherungsdeckung, so können Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. Das kann beispielsweise vor einer Reise in die USA oder nach Kanada sinnvoll sein. In beiden Ländern sind Behandlungen teuer.
Leistungen, die Sie selber zahlen müssen
Es gibt medizinische Leistungen im Ausland, die Ihre Krankenkasse nicht bezahlt. Dies ist der Fall bei einer nicht notwendigen Behandlung oder wenn Sie Medikamente im Ausland kaufen. Es kann auch vorkommen, dass Ihre Schweizer Ärztin oder Ihr Schweizer Arzt Sie zur Behandlung ins Ausland schickt. Dann sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse vorgängig besprechen, ob sie diese Behandlung bezahlt. Häufig zahlt die Krankenkasse, wenn eine Behandlung in der Schweiz nicht möglich ist.